Ihr Leasingvertrag
Allgemeines

Die Leasinggesellschaft überlässt dem Leasingnehmer ein Fahrzeug auf eine fest vorbestimmte Zeit zur freien Verwendung und Nutzung mit eingeschränkter Sachherrschaft, wobei das volle Erhaltungsrisiko vertraglich dem Leasingnehmer zufällt. Für die Fahrzeugnutzung leistet der Leasingnehmer ein Entgelt in Form von Leasingraten.

Steuervorteil

Als Privatperson können Sie gesamtschweizerisch weder Leasingraten noch Leasingzinsen bei den Gemeinde- noch bei den Kantons- noch bei den direkten Bundessteuern abziehen.
Als Firma können Sie die Leasingraten immer abziehen.

Zahlungsmodalität
Fälligkeit der Raten

(Allgemeine Bedingungen, Art. 3.1)

Die Leasinggebühr ist monatlich im Voraus zu bezahlen. Die erste Rate wird bei der Ablieferung des Fahrzeuges vom Verkäufer einkassiert.

Bei einer Ablieferung zw. dem 11. und dem 30. des Monats:
 



Bei einer Ablieferung zw. dem 1. und dem 10. des Monats:

Einzahlungsscheine

Falls Sie weiter Einzahlungsscheine wünschen können Sie diese direkt online bei uns bestellen: Anforderung von Einzahlungsscheinen

Lastschriftverfahren

Unkompliziert, zuverlässig und pünktlich! Das Lastschriftverfahren ist eine moderne Zahlungsart, bei der Sie die Kontrolle und übersicht behalten

Änderungen
Bei Änderungen ihrer Bankangaben müssen Sie folgendes Formular ausgefüllt und unterzeichnet und an uns retournieren. (Fax- und E-mail LSV-Formulare mit gescannten Unterschriften werden von den Banken leider nicht akzeptiert)

LSV Formular

Wechsel Zahlungsart
Falls Sie bisher Einzahlungsscheine für die Ratenzahlungen verwendeten und sich jetzt für die moderne Zahlungsart des Lastschriftverfahrens (LSV) entschieden haben, bitten wir Sie das folgende Formular auszufüllen. Sobald wir dieses von der Bank bestätigt zurück erhalten haben, werden wir das LSV in Kraft setzen.
(Fax- und e-mail LSV-Formulare mit gescannten Unterschriften werden von den Banken leider nicht akzeptiert)

 

Versicherung
Allgemeines

Bei einem Leasingvertrag ist eine Vollkaskoversicherung während der gesamten Laufzeit obligatorisch.

Versicherungswechsel

Falls Sie die Versicherung während der Leasingdauer wechseln, können Sie uns die Änderung mit dem beiliegendem Blatt schriftlich mitteilen. Download des Blattes Vollkaskozession.

Vorzeitiges Vertragsende
Allgemeines

Gem. Art. 2.2 AGB kann der Leasingvertrag mit einer Frist von 30 Tagen eingeschrieben gekündigt werden. Eine Vertragskündigung beinhaltet automatisch die Fahrzeugrückgabe an RCI Finance SA. Die Einzelheiten regelt der Vertrag in Art. 3.3 und 12.ff.

Für ein vorzeitiges Ende eines Kredites bitten wir Sie uns das Kontaktformular Abfrage meiner Ablösesumme auszufüllen und zuzusenden.

Fahrzeugwechsel

Falls Sie vorhaben, Ihr Fahrzeug zu wechseln, ist es notwendig, mit der Lieferantengarage Verbindung aufzunehmen. Diese wird Sie gerne über die weiteren Schritte informieren. Bei der Lieferantengarage erhalten Sie auch Informationen über die aktuellsten Zinssätze und Dienstleistungen von RCI Finance SA.

Umschreibung des Leasingvertrages

(Allgemeine Bedingungen, Art. 2.3)

Der Leasingnehmer hat die Möglichkeit, der Leasinggesellschaft gegen Bezahlung einer Umschreibegebühr von Fr. 500.-- einen neuen Leasingnehmer zu vermitteln, welcher das Fahrzeug für die restliche Laufzeit least und damit sämtliche Rechte und Pflichten übernimmt. Setzen Sie sich mit Lieferantengarage in Verbindung, diese wird Sie über die weiteren Schritte informieren.

Totalschaden

(Allgemeine Bedingungen, Art. 6.4)

Bei einem Totalschaden oder einem Fahrzeugschaden muss unverzüglich die Lieferantengarage informiert werden. Hier ist wichtig zu wissen, dass Schadenszahlungen von der Versicherung immer an die Leasinggesellschaft RCI Finance SA bezahlt werden.

Kündigung

(Allgemeine Bedingungen, Art. 11.2 bis 11.6)

Falls Sie Ihren Leasingvertrag vorzeitig auflösen möchten, müssen Sie den Kundendienst von RCI Finance SA benachrichtigen.

Bei vorzeitiger Rücknahme des Fahrzeuges durch die Leasinggesellschaft, Art. 11.2 bis 11.6 oder bei Kündigung durch den Leasingnehmer gilt die Basistabelle der Vertragsbedingungen. Ein Beispiel zur Berechnung der Benutzungsentschädigung ist auf Seite 4 vermerkt. In der Schlussabrechnung sind auch allfällige Instandstellungskosten und Mehrkilometer eingerechnet.

Lassen Sie zu Ihrem eigenen Schutz bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Rücknahmeprotokoll erstellen. Ein Exemplar finden Sie in Ihrer Vertragsmappe.

Todesfall

(Allgemeine Bedingungen, Art. 2.4)

Bei einem Todesfall muss die Lieferantengarage informiert werden und gleichzeitig ist ein Todesschein an die Leasinggesellschaft RCI Finance SA zu senden.

Der Leasingvertrag geht gem. ZGB Art. 560 mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über. Die Erben haben in der Folge die Wahl zwischen der Ablösung, der Umschreibung gem. Art 2.3 oder der Kündigung des Vertrages gem. Art 2.2.

Planmässiges Vertragsende
Allgemeines

Allgemeines

Sie erhalten sechs Monate vor Vertragsende von RCI Finance SA ein Schreiben, welches Ihnen ankündigt, dass Ihr Leasingvertrag ausläuft. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Lieferantengarage auf. Diese wird Sie über die weiteren Schritte nach Ablauf Ihres Leasingvertrages beraten.

Folgende Möglichkeiten bestehen:
 

• Bestellung eines neuen Fahrzeuges aus unserer Produktpalette mit einer Finanzierung durch RCI Finance SA
• Vertragsverlängerung, wenn Sie den verbleibenden Restwert weiter finanzieren möchten
• Übernahme des Fahrzeuges durch Kunde
• Übernahme des Fahrzeuges durch Garage: RücknahmeprotokollSLV und AGVS Abnutzungsstandards
• Übernahme des Fahrzeuges durch Garage mit Abtretung der Kaution (wenn vorhanden)

Für allfällige Fragen steht Ihnen der Kundendienst von RCI Finance SA gerne zur Seite!

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